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Art. 76 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Antwortfrist bei Anfragen

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Art. 76 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Antwortfrist bei Anfragen

1. Anfragen werden bis am Donnerstag der ersten Sessionswoche beantwortet, wenn sie bis spätestens eine Woche vor Sessionsbeginn (Sonntagabend) eingereicht werden.

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