151.211
GORGC
CH-BE
Art. 76 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Antwortfrist bei Anfragen
Parlamentarische Instrumente - Parlamentarische Vorstösse
Art. 76 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Antwortfrist bei Anfragen
1. Anfragen werden bis am Donnerstag der ersten Sessionswoche beantwortet, wenn sie bis spätestens eine Woche vor Sessionsbeginn (Sonntagabend) eingereicht werden.