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Art. 57 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Fraktionen ohne Sitzanspruch

Organisation des Grossen Rates - Fraktionen
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Art. 57 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Fraktionen ohne Sitzanspruch

Fraktionen, die in einer Kommission nicht vertreten sind, können ein Mitglied bestimmen, das an den Kommissionssitzungen zu Erlassen und Berichten teilnehmen kann. Dieses Mitglied kann sich äussern, hat aber weder Antrags- noch Stimmrecht.

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