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Art. 53 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Voraussetzungen

Organisation des Grossen Rates - Deputation - Deputationsabstimmung
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Art. 53 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Voraussetzungen

1. Eine Deputationsabstimmung muss von mindestens drei Mitgliedern der Deputation verlangt werden.

2. Die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident stellt die Beschlussfähigkeit der Deputation fest.

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