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151.211 GORGC CH-BE

Art. 52 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Anwendungsbereich

Organisation des Grossen Rates - Deputation - Deputationsabstimmung
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Art. 52 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Anwendungsbereich

1. Die Deputationsabstimmung gilt bei Beschlüssen des Grossen Rates, die den Berner Jura oder die französischsprachige Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland besonders betreffen.

2. Sie ist ausgeschlossen bei Beschlüssen in Bezug auf

a) Ordnungsanträge,

b) Kompetenzkonflikte,

c) Amnestien oder Begnadigungen.

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