151.211
GORGC
CH-BE
Art. 52 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Anwendungsbereich
Organisation des Grossen Rates - Deputation - Deputationsabstimmung
Art. 52 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Anwendungsbereich
1. Die Deputationsabstimmung gilt bei Beschlüssen des Grossen Rates, die den Berner Jura oder die französischsprachige Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland besonders betreffen.
2. Sie ist ausgeschlossen bei Beschlüssen in Bezug auf
a) Ordnungsanträge,
b) Kompetenzkonflikte,
c) Amnestien oder Begnadigungen.