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Art. 42 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Funktionen

Organisation des Grossen Rates - Kommissionen - Arbeit und Mitgliedschaft in Kommissionen
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Art. 42 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Funktionen

1. Den Kommissionen kommen ihren Aufgaben entsprechend Aufsichts-, Sachbereichs- oder Querschnittsfunktionen zu.

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