Art. 4 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Sessionen und Sitzungen
Art. 4 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Sessionen und Sitzungen
1. Der Grosse Rat versammelt sich jährlich in der Regel zu fünf Sessionen.
2. Die Sessionen finden ordentlicherweise in der Stadt Bern statt und dauern längstens zwei Wochen, in der Regel von Montag bis Donnerstag.
3. Die Ratssitzungen dauern in der Regel
a) am Vormittag von 09.00 bis 11.45 Uhr,
b) am Nachmittag von 13.30 bis 16.30 Uhr,
c) am Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 16.00 Uhr.
4. Der Mittwochabend der ersten und der Dienstagabend der zweiten Sessionswoche können für Abendsitzungen reserviert werden. Abendsitzungen dauern von 17.00 bis 19.00 Uhr.
5. Fraktionssitzungen dauern in der Regel insgesamt drei Tage pro Session. Für diese Sitzungen werden die Montagvormittage der beiden Sessionswochen und der Dienstagnachmittag der ersten Sessionswoche reserviert.
6. Der Grosse Rat kann Sessionen und Sitzungen verlängern, vorzeitig beenden oder Beratungen vertagen.