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151.211 GORGC CH-BE

Art. 39 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK)

Organisation des Grossen Rates - Kommissionen - Weitere ständige Kommissionen
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Art. 39 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK)

1. Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen besteht aus 17 Mitgliedern.

2. Sie befasst sich mit grundlegenden Fragen des politischen Systems sowie mit den ihr im Rahmen der Grossratsgesetzgebung zugewiesenen Fragen der Aussenbeziehungen des Kantons.

3. Sie ist zuständig für den politischen Dialog zwischen dem Grossen Rat und dem Regierungsrat.

4. Sie berät insbesondere politische und strategische Planungen vor, namentlich

a) die Richtlinien der Regierungspolitik,

b) weitere auf längere Frist angelegte Planungs- und Evaluationsberichte des Regierungsrates.

5. Sie berät und verabschiedet die Abstimmungserläuterungen des Grossen Rates in öffentlicher Sitzung.

6. Im Bereich der Aussenbeziehungen hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben

a) Behandlung strategischer Fragen in Zusammenhang mit den Aussenbeziehungen,

b) Dialog mit dem Regierungsrat über die für den Kanton wichtigen Dossiers, Grundsatzfragen, Ziele, Massnahmen und Entscheide im Bereich der Aussenbeziehungen,

c) Koordination der Tätigkeiten des Grossen Rates,

d) Kenntnisnahme von Verträgen (Art. 88 Abs. 4 der Kantonsverfassung) und weiteren Geschäften in der alleinigen Zuständigkeit des Regierungsrates im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht,

e) Behandlung von Geschäften, welche die Aussenbeziehungen betreffen und nicht in den Aufgabenbereich einer ständigen Sachbereichskommission fallen,

f) Vertretung des Grossen Rates in internationalen oder interkantonalen parlamentarischen Organen, die nicht in den Aufgabenbereich einer ständigen Sachbereichskommission fallen.

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