Art. 37 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Art. 37 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Geschäftsprüfungskommission (GPK)
1. Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus 17 Mitgliedern.
2. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben
a Ausübung der Oberaufsicht über den Regierungsrat, die Kantonsverwaltung und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben,
b Prüfung des Vollzugs von Beschlüssen des Grossen Rates, die für die Oberaufsicht von Bedeutung sind,
c Prüfung von Berichten, die für die Oberaufsicht von Bedeutung sind, und allfällige Vorberatung entsprechender Berichte zuhanden des Grossen Rates,
d Durchführung eigener Untersuchungen und Analysen zu Oberaufsichtsfragen,
e Überwachung des Versuchsverordnungsrechts des Regierungsrates nach Artikel 44 des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz, OrG)[[6]](#enumeration_itemtext_content_fn_3314162_2_6_c).
3. Sie übt die Oberaufsicht aus, soweit kein anderes Ratsorgan dafür zuständig ist.
4. Sie legt die Schwerpunkte ihrer Prüftätigkeit grundsätzlich selbst fest.
5. Sie ist überdies Aufsichtsbehörde für die Generalsekretärin oder den Generalsekretär des Grossen Rates, für die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber und für die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz.