151.211
GORGC
CH-BE
Art. 35 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)
Organisation des Grossen Rates - Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
Art. 35 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)
1. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler erfüllen insbesondere folgende Aufgaben
a Abwicklung der Wahlen durch den Grossen Rat,
b Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse, wenn die Stimmen nicht mit dem elektronischen Abstimmungssystem ermittelt werden,
c Führung des Beschlussprotokolls des Grossen Rates,
d Führung der Präsenzliste und -kontrolle im Grossen Rat.