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151.211 GORGC CH-BE

Art. 35 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

Organisation des Grossen Rates - Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler
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Art. 35 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

1. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler erfüllen insbesondere folgende Aufgaben

a Abwicklung der Wahlen durch den Grossen Rat,

b Ermittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse, wenn die Stimmen nicht mit dem elektronischen Abstimmungssystem ermittelt werden,

c Führung des Beschlussprotokolls des Grossen Rates,

d Führung der Präsenzliste und -kontrolle im Grossen Rat.

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