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Art. 33 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - 9. Dienstleistungen für den Grossen Rat

Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Büro
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Art. 33 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · 9. Dienstleistungen für den Grossen Rat

1. Das Büro schliesst mit den Parlamentsdiensten eine Leistungsvereinbarung über die Leistungen für den Grossen Rat ab.

2. Es schliesst mit dem Regierungsrat eine Leistungsvereinbarung über die Leistungen der Staatskanzlei und allfälligen weiteren Organisationseinheiten der Kantonsverwaltung für den Grossen Rat ab.

3. Es legt die Personalstellen für die Parlamentsdienste fest.

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