Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.211 GORGC CH-BE

Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen

Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Büro
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (145 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 25 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Aufgaben und Befugnisse 1. Sessionen

1. Das Büro plant und bereitet die Sessionen des Grossen Rates vor.

2. Es beschliesst den Sessionsplan und das Sessionsprogramm.

3. Es beschliesst Vorverschiebungen des Zeitpunkts der Bestellung von Ratsorganen.

← Art. 24 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) Konstituierende Sitzung Art. 26 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →