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GORGC
CH-BE
Art. 20 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufgaben und Befugnisse 1. Ratsführung
Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Geschäftsleitung des Büros
Art. 20 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Aufgaben und Befugnisse 1. Ratsführung
1. Die Geschäftsleitung beruft zur konstituierenden Sitzung des Grossen Rates ein.
2. Sie plant die Sitzungen des Büros, bereitet sie vor und leitet sie.
3. Sie vertritt den Grossen Rat nach innen und nach aussen.
4. Sie ordnet nötigenfalls Sicherheitsmassnahmen im Rathaus an.