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Art. 2 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Erste Sitzung des Amtsjahrs

Allgemeine Bestimmungen - Konstituierung
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Art. 2 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Erste Sitzung des Amtsjahrs

1. Die Bestimmungen zur Konstituierung gelten sinngemäss für jede erste Sitzung eines Amtsjahrs.

2. Das Büro des Grossen Rates kann den Zeitpunkt der Wahl von Ratsorganen vorverschieben.

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