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Art. 19 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Zusammensetzung

Organisation des Grossen Rates - Büro des Grossen Rates - Geschäftsleitung des Büros
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Art. 19 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Zusammensetzung

1. Die Geschäftsleitung des Büros besteht aus der Grossratspräsidentin oder dem Grossratspräsidenten und den beiden Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.

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