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151.211 GORGC CH-BE

Art. 17 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

Organisation des Grossen Rates - Grossratspräsidentin oder Grossratspräsident und Präsidium des Grossen Rates
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Art. 17 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

1. Die Grossratspräsidentin oder der Grossratspräsident leitet die Beratungen des Grossen Rates und des Büros und ist insbesondere zuständig für

a die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Grossen Rates,

b Vorschläge zum Abstimmungsverfahren,

c die Unterzeichnung der Beschlüsse und Erlasse des Grossen Rates,

d Vereidigungen der Ratsmitglieder, der Mitglieder des Regierungsrates und der übrigen vom Grossen Rat zu vereidigenden Personen,

e die Aufsicht über die Einhaltung der Grossratsgesetzgebung,

f Ruhe und Ordnung im Ratssaal und auf den Tribünen,

g **\*** die Bewilligung von Ausgaben gemäss der Grossratsgesetzgebung,

h **\*** die Durchführung von Abstimmungen im Zirkulationsverfahren (Art. 105b).

2. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten vertreten bei Verhinderung die Grossratspräsidentin oder den Grossratspräsidenten und erfüllen weitere ihnen zugewiesene Aufgaben.

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