151.211
GORGC
CH-BE
Art. 14 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Übersetzung der während der parlamentarischen Beratungen eingereichten Anträge
Allgemeine Bestimmungen - Zweisprachigkeit
Art. 14 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Übersetzung der während der parlamentarischen Beratungen eingereichten Anträge
1. Anträge, die während der Beratungen im Grossen Rat eingereicht werden und die eine Änderung des Beratungsgegenstands verlangen, werden umgehend übersetzt.
2. Können die Anträge dem Grossen Rat aus zeitlichen Gründen nicht schriftlich vorgelegt werden, werden sie unmittelbar vor der Abstimmung in beiden Amtssprachen mündlich mitgeteilt.