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151.211 GORGC CH-BE

Art. 139 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 139 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Inkrafttreten

1. Diese Geschäftsordnung tritt zusammen mit dem Gesetz vom 4. Juni 2013 über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) in Kraft.

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