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151.211 GORGC CH-BE

Art. 138 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 138 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Geschäftsordnung für den Grossen Rat vom 9. Mai 1989 (GO) wird aufgehoben (BSG 151.211.1).

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