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151.211 GORGC CH-BE

Art. 134 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Zusammensetzung und Organisation

Dienstleistungen für den Grossen Rat - Redaktionskommission
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Art. 134 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Zusammensetzung und Organisation

1. Die Staatsschreiberin oder der Staatsschreiber präsidiert die Redaktionskommission (RedKo). Ihr gehören acht weitere Mitglieder an, aus

a) dem Grossen Rat,

b) der Staatskanzlei und der Stelle für die begleitende Rechtsetzung,

c*) den Gerichtsbehörden oder der Staatsanwaltschaft,

d) der Universität.

2. Sie kann beiziehen

a) die Präsidentin oder den Präsidenten der vorberatenden Kommission,

b) Personen aus der antragstellenden Direktion oder der Staatskanzlei,

c) aussenstehende Sachverständige.

3. Sie ordnet die Kommissionsarbeit selbständig.

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