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151.211 GORGC CH-BE

Art. 133 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

Dienstleistungen für den Grossen Rat - Staatskanzlei
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Art. 133 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO)

1. Die Staatskanzlei erfüllt für den Grossen Rat, seine Organe und die Parlamentsdienste namentlich folgende Aufgaben

a Mitwirkung bei der Vorbereitung und Abwicklung der Sessionen,

a1 **\*** Betreuung der technischen Infrastruktur im Ratssaal und in den Sitzungszimmern,

b **\*** ...

c Übersetzungsdienste,

d Organisation der Simultandolmetschung im Grossen Rat,

e Unterstützung bei der Kommunikation,

f Veröffentlichung von Informationen in elektronischer Form, insbesondere im Internet,

g Finanz- und Rechnungswesen,

h-i **\*** ...

k **\*** Raumverwaltung, Sicherheit und Weibeldienste.

2. Einzelheiten werden in einer Leistungsvereinbarung geregelt.

3. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Grossratswahlen nimmt die Staatskanzlei eine Vorprüfung in Bezug auf mögliche Unvereinbarkeiten vor und stellt dem Regierungsrat nötigenfalls Antrag, eine gewählte Person aufzufordern, sich zu entscheiden, welche Wahl sie annehmen oder welches Amt sie antreten will.

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