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Art. 125 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Jahrespauschale für fraktionslose Ratsmitglieder

Finanzen des Grossen Rates - Entschädigung der Ratsmitglieder
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Art. 125 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Jahrespauschale für fraktionslose Ratsmitglieder

1. Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten eine zusätzliche Jahrespauschale von 3 500 Franken.

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