151.211
GORGC
CH-BE
Art. 125 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Jahrespauschale für fraktionslose Ratsmitglieder
Finanzen des Grossen Rates - Entschädigung der Ratsmitglieder
Art. 125 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Jahrespauschale für fraktionslose Ratsmitglieder
1. Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten eine zusätzliche Jahrespauschale von 3 500 Franken.