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151.211 GORGC CH-BE

Art. 12 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Sprache der Beratungen

Allgemeine Bestimmungen - Zweisprachigkeit
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Art. 12 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Sprache der Beratungen

1. Die Beratungen des Grossen Rates und seiner Organe erfolgen auf Deutsch (Mundart oder Schriftdeutsch) und Französisch.

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