151.211
GORGC
CH-BE
Art. 12 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Sprache der Beratungen
Allgemeine Bestimmungen - Zweisprachigkeit
Art. 12 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Sprache der Beratungen
1. Die Beratungen des Grossen Rates und seiner Organe erfolgen auf Deutsch (Mundart oder Schriftdeutsch) und Französisch.