151.211
GORGC
CH-BE
Art. 103 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Stimmabgabe
Verfahren im Grossen Rat - Stimmabgabe, Abstimmungsergebnis, Beschlussprotokoll
Art. 103 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Stimmabgabe
1. Das elektronische Abstimmungssystem erfasst bei jeder Abstimmung die abgegebenen Stimmen automatisch (Ja, Nein, Enthaltungen).
2. Das Stimmverhalten der Ratsmitglieder und das Abstimmungsergebnis werden im Ratssaal angezeigt und in Form einer Namensliste veröffentlicht.
3. Ist das elektronische Abstimmungssystem defekt, erfolgt die Abstimmung durch Aufstehen oder auf Antrag von 40 Ratsmitgliedern unter Namensaufruf.
4. Bei geheimer Beratung erfolgt auch die Abstimmung geheim. Das Abstimmungsergebnis wird nicht veröffentlicht.
5. Die Ratsmitglieder stimmen an ihrem Platz.