151.211
GORGC
CH-BE
Art. 10 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Inhalt
Allgemeine Bestimmungen - Tagblatt
Art. 10 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Inhalt
1. Das Tagblatt des Grossen Rates gibt die Beratungen, einschliesslich der Beschlüsse des Grossen Rates als Wortprotokoll vollständig wieder und umfasst auch die Beratungsunterlagen. Ausgenommen sind geheime Beratungen und Unterlagen dazu.
2. Das Tagblatt wird fortlaufend in elektronischer Form veröffentlicht.