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151.211 GORGC CH-BE

Art. 1 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) - Konstituierende Sitzung

Allgemeine Bestimmungen - Konstituierung
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Art. 1 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) · Konstituierende Sitzung

1. Die Gegenstände der konstituierenden Sitzung sind, in nachfolgender Reihenfolge

a) Eröffnung der Sitzung durch das älteste der anwesenden amtsältesten Ratsmitglieder (Alterspräsidentin oder Alterspräsident),

b) Feststellung der Anwesenheit der Ratsmitglieder,

c) Rede der Alterspräsidentin oder des Alterspräsidenten,

d) Ernennung der provisorischen Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler,

e) Kenntnisnahme des Berichts des Regierungsrates über die Gesamterneuerungswahlen und der erwahrten Ergebnisse der Regierungsratswahlen sowie Feststellung des Wahlergebnisses der Grossratswahlen, auf Antrag der Justizkommission,

f) Wahl, Vereidigung und Rede der Grossratspräsidentin oder des Grossratspräsidenten,

g) Vereidigung der Ratsmitglieder,

h) Wahl der ersten Vizepräsidentin oder des ersten Vizepräsidenten und der zweiten Vizepräsidentin oder des zweiten Vizepräsidenten,

i) Vereidigung der Mitglieder des Regierungsrates,

k) Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Regierungsrates,

l) Wahl der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs des Grossen Rates,

m) Wahl der Staatsschreiberin oder des Staatsschreibers,

n) Wahl der Mitglieder der ständigen Kommissionen und deren Präsidentinnen und Präsidenten,

o) Wahl der Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.

Konstituierende Sitzung Art. 2 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GO) →

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