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Art. 62 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)

Parlamentarische Instrumente - Parlamentarische Initiative
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Art. 62 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)

1. Mit einer parlamentarischen Initiative kann der Entwurf zu einem Erlass oder Beschluss des Grossen Rates eingereicht werden.

2. Die parlamentarische Initiative kann nur in ausgearbeiteter Form erfolgen.

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