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Art. 31 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)

Organisation des Grossen Rates - Deputation
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Art. 31 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)

1. Die Deputation setzt sich aus den Ratsmitgliedern aus dem Berner Jura und aus den französischsprachigen Ratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Biel-Seeland zusammen.

2. Sie vertritt im Grossen Rat die Anliegen der Bevölkerung des Berner Juras und der französischsprachigen Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland in Angelegenheiten, die diese besonders betreffen.

3. Sie hat das Recht, bei Beschlüssen des Grossen Rates, die den Berner Jura oder die französischsprachige Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland besonders betreffen, eine gesonderte Auszählung der Stimmen zu verlangen (Deputationsabstimmung).

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