151.21
GRGLGC
CH-BE
Art. 31 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)
Organisation des Grossen Rates - Deputation
Art. 31 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG)
1. Die Deputation setzt sich aus den Ratsmitgliedern aus dem Berner Jura und aus den französischsprachigen Ratsmitgliedern aus dem Wahlkreis Biel-Seeland zusammen.
2. Sie vertritt im Grossen Rat die Anliegen der Bevölkerung des Berner Juras und der französischsprachigen Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland in Angelegenheiten, die diese besonders betreffen.
3. Sie hat das Recht, bei Beschlüssen des Grossen Rates, die den Berner Jura oder die französischsprachige Bevölkerung des Wahlkreises Biel-Seeland besonders betreffen, eine gesonderte Auszählung der Stimmen zu verlangen (Deputationsabstimmung).