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Art. 22 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) - Aufgaben des Präsidiums des Grossen Rates

Organisation des Grossen Rates - Grossratspräsidentin oder Grossratspräsident und Präsidium des Grossen Rates
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Art. 22 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) · Aufgaben des Präsidiums des Grossen Rates

1. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten unterstützen die Grossratspräsidentin oder den Grossratspräsidenten bei der Erfüllung der Aufgaben.

2. Sie stehen der Grossratspräsidentin oder dem Grossratspräsidenten insbesondere für Verfahrensfragen beratend zur Seite und übernehmen weitere ihnen zugewiesene Aufgaben.

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