Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.221 CH-BE

Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (5 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen

1. Der Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 1982 wird aufgehoben.

← Art. 3 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen Kanton Bern 141.221 Art. 5 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →