141.221
CH-BE
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen
Art. 4 Regierungsratsbeschluss betreffend die Numerierung der Listen bei Nationalratswahlen
1. Der Regierungsratsbeschluss vom 1. Dezember 1982 wird aufgehoben.