141.115
TWAVOTEVRTFEAR
CH-BE
Art. 1 Verordnung über die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (TWAV) - Gegenstand
Art. 1 Verordnung über die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (TWAV) · Gegenstand
1. Diese Verordnung regelt die Einzelheiten der Offenlegungspflicht bei der Finanzierung von Kampagnen für die Wahlen in den Grossen Rat, in den Regierungsrat und der bernischen Mitglieder in den Ständerat sowie für kantonale Volksabstimmungen.