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141.114 ESASVOVEESE CH-BE

Art. 6 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) - Stimmregisterdaten

Geltungsbereich und Organisation
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Art. 6 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) · Stimmregisterdaten

1. Die Staatskanzlei des Kantons Bern ist für den Betrieb des Stimmregisters der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verantwortlich.

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