141.114
ESASVOVEESE
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) - Stimmregisterdaten
Geltungsbereich und Organisation
Art. 6 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) · Stimmregisterdaten
1. Die Staatskanzlei des Kantons Bern ist für den Betrieb des Stimmregisters der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verantwortlich.
2. ...