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141.114 ESASVOVEESE CH-BE

Art. 22 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) - Journal

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Art. 22 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) · Journal

1. Die Staatskanzlei des Kantons Bern erstellt ein Protokoll der Datenübermittlung.

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