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141.114 ESASVOVEESE CH-BE

Art. 13 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) - Ungültigkeit der elektronischen Stimmabgabe

Stimmabgabe
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Art. 13 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) · Ungültigkeit der elektronischen Stimmabgabe

1. Die elektronische Stimmabgabe ist ungültig, wenn sie nicht entschlüsselt werden kann.

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