141.114
ESASVOVEESE
CH-BE
Art. 13 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) - Ungültigkeit der elektronischen Stimmabgabe
Stimmabgabe
Art. 13 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) · Ungültigkeit der elektronischen Stimmabgabe
1. Die elektronische Stimmabgabe ist ungültig, wenn sie nicht entschlüsselt werden kann.