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Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Verspätet eingelangte Antwortcouverts

Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
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Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Verspätet eingelangte Antwortcouverts

1. Verspätet eingelangte Antwortcouverts werden nicht in die Auszählung einbezogen. Sie werden mit einem Eingangsvermerk versehen und sind ungeöffnet bis zur amtlichen Feststellung des Ergebnisses aufzubewahren.

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