141.112
PRVODPRDP
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Verspätet eingelangte Antwortcouverts
Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
Art. 7 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Verspätet eingelangte Antwortcouverts
1. Verspätet eingelangte Antwortcouverts werden nicht in die Auszählung einbezogen. Sie werden mit einem Eingangsvermerk versehen und sind ungeöffnet bis zur amtlichen Feststellung des Ergebnisses aufzubewahren.