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Art. 67 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Ausgestaltung der Unterschriftenbogen

Volksbegehren
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Art. 67 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Ausgestaltung der Unterschriftenbogen

1. Die Verwendung von Unterschriftenkarten für Initiativen und Referenden ist zulässig.

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