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CH-BE
Art. 61c Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Wahlvorschläge im zweisprachigen Wahlkreis Biel-Seeland
Wahlen - Verhältniswahlen
Art. 61c Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Wahlvorschläge im zweisprachigen Wahlkreis Biel-Seeland
1. Als französischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten im zweisprachigen Wahlkreis Biel-Seeland gelten
a) Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Einreichung des Wahlvorschlags schriftlich bestätigen, dass sie zur französischsprachigen Minderheit im Sinne von Artikel 73 Absatz 3 der Kantonsverfassung[[8]](#enumeration_itemtext_content_fn_3239900_2_8_c) gehören, und
b) deren Zugehörigkeit zur französischsprachigen Minderheit durch die Vertretung des Wahlvorschlags bei Einreichung des Wahlvorschlags schriftlich bestätigt wird.