141.112
PRVODPRDP
CH-BE
Art. 6 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Aufbewahrung der Antwortcouverts
Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
Art. 6 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Aufbewahrung der Antwortcouverts
Die bei der Gemeinde eingelangten Antwortcouverts sind bis zum Beginn der Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen gemäss Artikel 8 ungeöffnet und an einem gesicherten Ort aufzubewahren.