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CH-BE
Art. 58 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Urnen
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Abstimmungsräume und Urnen
Art. 58 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Urnen
Finden gleichzeitig mehrere Wahlen oder Abstimmungen statt, so kann für jeden Wahl- oder Abstimmungsvorgang eine besondere Urne aufgestellt werden. Die Urnen sind für jeden Wahl- oder Abstimmungsvorgang mit deutlichen Aufschriften zu versehen.