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CH-BE
Art. 50 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Ausgestaltung der Wahl- und Stimmzettel bei der Verwendung von elektronischen Lesegeräten
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Wahl-, Abstimmungs- und Werbematerial
Art. 50 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Ausgestaltung der Wahl- und Stimmzettel bei der Verwendung von elektronischen Lesegeräten
1. Bei Abstimmungen enthalten elektronisch lesbare Stimmzettel für jede Abstimmungsfrage ein mit Ja und mit Nein beschriftetes Feld zum Ankreuzen oder Ausmalen.
2. Elektronisch lesbare Wahlzettel enthalten neben jedem Namen, bei Verhältniswahlen ausserdem neben der Listenbezeichnung, ein Kästchen zum Ankreuzen oder Ausmalen.