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Art. 41 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Aufgaben der Stimmausschüsse 1. Grundsatz

Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Behörden - Stimmausschüsse
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Art. 41 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Aufgaben der Stimmausschüsse 1. Grundsatz

1. Der Stimmausschuss sorgt für Ruhe und Ordnung im und vor dem Abstimmungs- und Auszählungsraum und verhindert gesetzeswidrige Handlungen.

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