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CH-BE
Art. 4 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - 2. Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe
Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
Art. 4 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · 2. Vorgehen bei brieflicher Stimmabgabe
1. Die Stimmberechtigten legen die Wahl- und Stimmzettel in das Stimmcouvert und kleben dieses zu.
2. Sie setzen ihre Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis und legen diesen zusammen mit dem verschlossenen Stimmcouvert in das Antwortcouvert.