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CH-BE
Art. 35 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Weitere Aufgaben
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Behörden - Regierungsstatthalterämter
Art. 35 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Weitere Aufgaben
Das Regierungsstatthalteramt leitet Weisungen und Formulare der Staatskanzlei unverzüglich an die Gemeinden weiter.
Sofern die Gemeinden das Wahl- und Abstimmungsmaterial nicht selbst verpacken und versenden oder verpacken und versenden lassen, ist das Regierungsstatthalteramt verantwortlich für die rechtzeitige Verpackung und den Versand zuhanden der Stimmberechtigten.
Es meldet das Wahl- oder Abstimmungsergebnis des Verwaltungskreises so rasch als möglich der Staatskanzlei.
Es erstattet der Staatskanzlei Bericht über Unregelmässigkeiten oder Verzögerungen bei der Vorbereitung eines Urnenganges und bei der Ermittlung der Ergebnisse.