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Art. 34 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Aufsicht über Gemeinden

Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Behörden - Regierungsstatthalterämter
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Art. 34 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Aufsicht über Gemeinden

1. Das Regierungsstatthalteramt überwacht die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in seinem Verwaltungskreis und erteilt den Gemeinden Rechtsauskünfte und Weisungen.

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