141.112
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CH-BE
Art. 34 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Aufsicht über Gemeinden
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Behörden - Regierungsstatthalterämter
Art. 34 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Aufsicht über Gemeinden
1. Das Regierungsstatthalteramt überwacht die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen in seinem Verwaltungskreis und erteilt den Gemeinden Rechtsauskünfte und Weisungen.