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CH-BE
Art. 30 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Aufgaben der Staatskanzlei 1. Allgemeines
Organisation der Wahlen und Abstimmungen - Behörden - Staatskanzlei
Art. 30 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Aufgaben der Staatskanzlei 1. Allgemeines
1. Die Staatskanzlei stellt den von den Regierungsstatthalterämtern bezeichneten Einpack- und Versandstellen rechtzeitig das Wahl- und Abstimmungsmaterial zuhanden der Stimmberechtigten zu.
2. Sie sorgt für die vorgeschriebenen Bekanntmachungen im Bereich Wahlen und Abstimmungen und erteilt den Regierungsstatthalterämtern sowie den Gemeinden Rechtsauskünfte.