Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
141.112 PRVODPRDP CH-BE

Art. 24 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten

Stimmrecht - Wahl- und Abstimmungsergebnisse - Nachzählung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (78 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 24 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten

1. Ordnet der Regierungsrat eine amtliche Untersuchung gemäss Artikel 159 Absatz 2 PRG wegen möglicher Unregelmässigkeiten oder Mängeln einer Wahl oder Abstimmung an, so kann er, im ganzen Kanton oder in einzelnen Stimmkreisen, eine Nachzählung durchführen lassen.

2. Er entscheidet über den Umfang der Nachzählung und über das Verfahren.

← Art. 23 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) Geltungsbereich Art. 25 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →