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CH-BE
Art. 24 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten
Stimmrecht - Wahl- und Abstimmungsergebnisse - Nachzählung
Art. 24 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Bei Verdacht auf Unregelmässigkeiten
1. Ordnet der Regierungsrat eine amtliche Untersuchung gemäss Artikel 159 Absatz 2 PRG wegen möglicher Unregelmässigkeiten oder Mängeln einer Wahl oder Abstimmung an, so kann er, im ganzen Kanton oder in einzelnen Stimmkreisen, eine Nachzählung durchführen lassen.
2. Er entscheidet über den Umfang der Nachzählung und über das Verfahren.