141.112
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CH-BE
Art. 23 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - 4. Erneut knappes Ergebnis
Stimmrecht - Wahl- und Abstimmungsergebnisse - Nachzählung
Art. 23 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · 4. Erneut knappes Ergebnis
1. Führt die Nachzählung wiederum zu einem sehr knappen Ergebnis, ist eine weitere Nachzählung gemäss den Artikeln 20 bis 22 ausgeschlossen.