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Art. 2 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung

Stimmrecht - Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
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Art. 2 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Stimmabgabe von Menschen mit Behinderung

Stark gehbehinderte Stimmberechtigte dürfen bei nicht rollstuhlgängigen Abstimmungsräumen das nach den Vorschriften von Artikel 4 vorbereitete Antwortcouvert oder den Stimmrechtsausweis zusammen mit den Wahl- oder Stimmzetteln einer Person mit behördlicher Funktion übergeben.

Nicht schreibfähige Stimmberechtigte können ihre Stimmabgabe für die Wahl oder Abstimmung einer Person mit behördlicher Funktion unter gleichzeitiger Abgabe des Stimmrechtsausweises bekanntgeben. Die beauftragte Person trägt die Willensäusserung in Anwesenheit der stimmberechtigten Person in den Wahl- oder Stimmzettel ein und legt diesen entweder in das Stimmcouvert oder in die Urne.

Die beauftragte Person unterliegt der Geheimhaltungspflicht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2021 198 · be (art. 2 al. 2 ODP)
Restaurant Terrace Expansion and Building Permit Procedural Coordination Dispute
non rattachés au sol) et pour une durée limitée (du 1er avril au 31 octobre, ainsi qu'en dehors de certaines manifestations, voir art. 2 al. 2 ODP et art. 24 al. 2 RPA). La terrasse se situe sur le fonds de l'intimée (soit une parcelle publique), qui plus est sur une route en