141.112
PRVODPRDP
CH-BE
Art. 16 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Beurteilung der Gültigkeit von Wahl- oder Stimmzetteln
Stimmrecht - Wahl- und Abstimmungsergebnisse - Auszählung
Art. 16 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Beurteilung der Gültigkeit von Wahl- oder Stimmzetteln
Der gesamte Stimmausschuss oder eine im Voraus dafür bestimmte Gruppe beurteilt die Gültigkeit eines Wahl- oder Stimmzettels sowie alle zweifelhaften Fälle wie schwer leserliche oder falsch geschriebene Namen.