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Art. 14 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) - Reihenfolge der Auszählung

Stimmrecht - Wahl- und Abstimmungsergebnisse - Auszählung
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Art. 14 Verordnung über die politischen Rechte (PRV) · Reihenfolge der Auszählung

1. Für die Auszählung muss folgende Reihenfolge eingehalten werden: eidgenössische, kantonale, kommunale Wahlen oder Abstimmungen. Die Wahl des Bernjurassischen Rats wird nach der Grossrats- und Regierungsratswahl ausgezählt.

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