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Art. 98 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) - 3. Einreichung

Wahlen - Mehrheitswahlen (Majorzwahlen) - Wahl des Regierungsrates und der bernischen Mitglieder des Ständerates
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Art. 98 Gesetz über die politischen Rechte (PRG) · 3. Einreichung

1. Die Wahlvorschläge müssen spätestens am 62. Tag (neuntletzten Montag) vor dem Wahltag bei der Staatskanzlei eingetroffen sein.

2. Die neu für ein Amt kandidierenden Personen müssen schriftlich erklären, dass sie den Vorschlag annehmen.

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